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Steuerjurisdiktionsleitfaden

CryptaCount deckt 73 Jurisdiktionen mit detaillierten Steuerprofilen ab. Jede Jurisdiktion enthält mehrdimensionale Steuerdaten: Bewertungsgrundlage, Kostenflussmethode, Regeln zu Haltefristen, Vorschriften zur Missbrauchsvermeidung und Meldepflichten.

Sie können Jurisdiktionen nebeneinander mit dem Werkzeug Tax → Jurisdiction Compare vergleichen.

CryptaCount ordnet jede Jurisdiktion einer von fünf Stufen zu, die bestimmen, wie die Steuer-Engine arbeitet:

StufeBedeutungBeispiele
Tier 1Steuer folgt der Rechnungslegung — dieselbe Anschaffungskostenmethode wird sowohl für die Finanzberichterstattung als auch für die Steuer verwendetLuxemburg, Singapur
Tier 2Steuer weicht von der Rechnungslegung ab — eine parallele Steuerberechnung läuft neben den BüchernUSA, Deutschland
Tier 3Sonderregime — besondere nationale Regeln wie Share Pooling (Großbritannien), ACB (Kanada) oder VDA (Indien)Großbritannien, Kanada, Indien
Tier 4Keine Körperschaftsteuer oder befreit — Jurisdiktionen ohne CIT oder mit Krypto-BefreiungVAE (Privatpersonen), Kaimaninseln
Tier 5Unklar oder kein formaler Krypto-Rahmen — CryptaCount bietet grundlegende UnterstützungVerschiedene Schwellenmärkte

CryptaCount erstellt jurisdiktionsspezifische Steuerformulare (erfordert das Add-on Tax Return Generation in Ihrem Tarif):

US-Formulare: Form 8949, Schedule D, 1099-DA, FBAR, Form 8938, Form 8283, Form 1120, Form 1065 K-1, Form 1120-S K-1, 1099-NEC, W-2 Crypto, Form 4797, Rev. Proc. 2024-28

International: DAC8-XML-Export (EU), SA108 CSV (Großbritannien) sowie generische CSV- und TXF-Formate

Kompatibilitätsexporte: CoinTracker CSV, Koinly CSV

Die Steuerabstimmung für US-Arbeitsbereiche steht unter Tax → Reconciliation zur Verfügung (1099-DA-Abstimmung).

  • Veräußerungsgewinne: Nach einer Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei. Unter 1 Jahr Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %).
  • Freigrenze: Jährliche Freigrenze von 600 €.
  • Staking: Es gilt die übliche Haltefrist von 1 Jahr (die verlängerte 10-Jahres-Frist wurde 2022 abgeschafft).
  • Methode: FIFO ist gängige Praxis.
  • Mining-/Staking-Einkünfte: Sonstige Einkünfte zum beizulegenden Zeitwert bei Zufluss.
  • Privatpersonen (gelegentlich): Pauschalsteuer von 30 % (PFU) auf Gewinne. Die portfolioweite Formel des gewichteten Durchschnittspreises ist verpflichtend.
  • Privatpersonen (professionell): BIC/BNC-Regime, Besteuerung als gewerbliche Einkünfte.
  • Methode: Gewichteter Durchschnitt für Privatpersonen erforderlich. Keine FIFO-Option.
  • Wesentliche Besonderheit: Der gewichtete Durchschnitt wird über das gesamte Krypto-Portfolio berechnet, nicht je Vermögenswert. Die Historic-WAVG-Methode von CryptaCount bildet dies ab.
  • Satz: 33 % auf Krypto-Veräußerungsgewinne ab Januar 2026 (zuvor 26 %).
  • Ersatzsteuer: 14 %-Option für die Neubewertung von Beständen.
  • Freigrenze: Jährliche Freigrenze von 2.000 €.
  • Meldung: Quadro RW für im Ausland gehaltene Krypto-Werte.
  • Privatpersonen: Gewinne aus über 6 Monate gehaltenen Krypto-Werten sind steuerfrei. Unter 6 Monaten progressive Einkommensteuersätze.
  • Unternehmen: Luxemburger GAAP. Krypto-Werte werden typischerweise als finanzielle oder immaterielle Vermögenswerte klassifiziert.
  • Freibetrag: Jährlicher Freibetrag von 500 € auf Spekulationsgewinne.
  • Privatpersonen: Gewinne aus über 365 Tage gehaltenen Krypto-Werten sind steuerfrei (seit Januar 2023). Kurzfristige Gewinne mit 28 % besteuert.
  • Privatpersonen: Befreiung bei einer Haltefrist von 3 Jahren (seit Februar 2025).
  • Unter Schwellenwert: Jährliche Freigrenze von 100.000 CZK auf Veräußerungserlöse.
  • Privatpersonen: Keine Veräußerungsgewinnsteuer. Fiktive Rendite auf das Nettovermögen (Box 3) mit 36 % besteuert. Der Satz variiert jährlich.
  • Wesentliche Besonderheit: Tatsächliche Gewinne spielen keine Rolle — maßgeblich ist nur der Gesamtwert der Bestände zum 1. Januar.
  • Sätze: Progressiv: 19 % (bis 6.000 €), 21 % (6.000–50.000 €), 23 % (50.000–200.000 €), 27 % (200.000–300.000 €), 28 % (über 300.000 €).
  • Modelo 721: Jährliche Erklärung für Krypto-Werte auf ausländischen Plattformen über 50.000 €.
  • Klassifizierung: Krypto ist Vermögen (Property, keine Währung).
  • Kurzfristig: Haltedauer ≤ 1 Jahr, gewöhnliche Einkommensteuersätze (bis zu 37 %).
  • Langfristig: Haltedauer > 1 Jahr, Vorzugssätze (0 %, 15 % oder 20 %).
  • Wash Sale: Gilt derzeit NICHT für Krypto-Werte.
  • Methode: FIFO ist der IRS-Standard. LIFO, HIFO und Specific ID zulässig, sofern konsistent angewandt.
  • Meldung: Form 8949 / Schedule D. Ausweitung der Broker-Meldepflichten.
  • Staking/Mining: Gewöhnliche Einkünfte zum beizulegenden Zeitwert bei Zufluss.
  • Veräußerungsgewinne: 50 %-Einbeziehungssatz.
  • Gewerbliche Einkünfte: Wenn die Krypto-Tätigkeit ein Gewerbe darstellt, zu 100 % steuerpflichtig.
  • Methode: Adjusted Cost Base (ACB) — entspricht dem gewichteten Durchschnitt.
  • Klassifizierung: Sonstige Einkünfte für Privatpersonen.
  • Sätze: Progressiv bis zu 55 % (einschließlich lokaler Steuern).
  • Methode: Gesamtdurchschnitt (gewichteter Durchschnitt) erforderlich.
  • Wesentliche Besonderheit: Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge sind steuerpflichtige Ereignisse.
  • Status: Krypto-Besteuerung auf Januar 2027 verschoben.
  • Geplanter Satz: 20 % auf Gewinne über 2,5 Mio. ₩.
  • CGT-Rabatt: 50 % Rabatt auf Gewinne bei einer Haltedauer von über 12 Monaten.
  • Krypto-zu-Krypto: Jeder Tausch ist ein steuerpflichtiges Ereignis.
  • Methode: Wahl des Steuerpflichtigen. Muss konsistent sein.
  • Privatpersonen: Keine Veräußerungsgewinnsteuer.
  • Unternehmen: Handelsgewinne mit 17 % Körperschaftsteuersatz steuerpflichtig.
  • Satz: Pauschal 30 % auf alle Krypto-Gewinne (Virtual-Digital-Asset-Regime).
  • TDS: 1 % Quellensteuer (Tax Deducted at Source) auf Transfers über 10.000 ₹.
  • Verluste: Können nicht verrechnet oder vorgetragen werden.
  • Privatpersonen: Keine persönliche Einkommensteuer. Krypto-Gewinne nicht besteuert.
  • Unternehmen: 9 % Körperschaftsteuer auf gewerbliche Einkünfte über 375.000 AED. Freihandelszonen-Befreiungen können gelten.
  • Klassifizierung: Digitale Vermögenswerte als Property.
  • Satz: 25 % Veräußerungsgewinnsteuer.
  • Sätze: Progressiv: 15 % (bis 5 Mio. R$), 17,5 % (5–10 Mio. R$), 20 % (10–30 Mio. R$), 22,5 % (über 30 Mio. R$).
  • Freigrenze: Monatliche Verkäufe unter 35.000 R$ sind befreit.
  • Meldung: Verpflichtende Börsenmeldung für im Ausland gehaltene Bestände.

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