Steuerabdeckung mehrerer Jurisdiktionen
CryptaCount pflegt strukturierte Steuerprofilsaten für 73 Rechtsordnungen und deckt damit die Mehrheit der globalen Krypto-Märkte ab. Jedes Profil modelliert rechtsordnungsspezifische Regeln in drei Bereichen: Meldepflichten, steuerliche Behandlung von Unternehmen (B2B) und steuerliche Behandlung von Privatpersonen (B2C).
Steuerprofilstruktur
Abschnitt betitelt „Steuerprofilstruktur“Das Profil jeder Rechtsordnung ist als strukturierte Daten über drei Bereiche gegliedert:
| Bereich | Abdeckung | Beispieldatenpunkte |
|---|---|---|
| REPORTING | Einreichungspflichten, Meldungsschwellen, Offenlegungsanforderungen | Meldefristen, De-minimis-Schwellen, erforderliche Formulare |
| TAX_B2B | Steuerliche Behandlung von Krypto-Vermögenswerten durch Geschäftseinheiten | Körperschaftsteuersätze, zulässige Einstandspreismethoden, Abschreibungsregeln, Mehrwertsteuerbehandlung |
| TAX_B2C | Steuerliche Behandlung von Krypto-Vermögenswerten bei Privatpersonen | Kapitalertragssteuersätze, Haltefristbefreiungen, Einkommensklassifizierung, Verlustverrechnungsregeln |
Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht es der Plattform, rechtsordnungsspezifische Leitlinien neben berechneten Buchhaltungsdaten zu präsentieren, ohne selbst die Steuerbestimmung vorzunehmen. Ein Buchhalter, der an einem Krypto-Portfolio eines deutschen Mandanten arbeitet, sieht die spezifischen deutschen Regeln (Staking-Haltefristverlängerung wurde 2022 abgeschafft, einjährige Haltefristbefreiung für Kapitalgewinne bei anderen Veräußerungen) neben den berechneten Gewinnen und Verlusten.
Regionale Abdeckung
Abschnitt betitelt „Regionale Abdeckung“Europäische Union
Abschnitt betitelt „Europäische Union“Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind abgedeckt, plus die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz. Die EU-Abdeckung umfasst die DAC8-Meldungsausrichtung, die MiCA-relevante Behandlung und die nationalen Krypto-Steuerregeln jedes Mitgliedstaats, die trotz des gemeinsamen Rahmens erheblich variieren.
Wesentliche EU-Rechtsordnungsunterschiede:
- Deutschland — Einjährige Haltefristbefreiung für Kapitalgewinne; die Verlängerung der Staking-Haltefrist wurde 2022 abgeschafft; jährliche Freigrenze von 600 €
- Frankreich — Verbindliche portfolioweite gewichtete Durchschnittskostenformel für Privatpersonen; pauschaler 30-prozentiger Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU) für Gelegenheitshändler
- Italien — Steuersatz ab Januar 2026 auf 33 % erhöht; 14-prozentige Ersatzsteuer verfügbar
- Portugal — Einjährige Haltefristbefreiung eingeführt im Januar 2023; 28-prozentiger Satz für kurzfristige Gewinne
- Luxemburg — Privatunternehmen verwenden Luxemburgisches GAAP (nicht IFRS); sechsmonatige Haltefristbefreiung für Privatpersonen
- Tschechische Republik — Dreijährige Haltefristbefreiung eingeführt im Februar 2025
Nordamerika
Abschnitt betitelt „Nordamerika“Die USA und Kanada sind vollständig abgedeckt, einschließlich staatlicher/provinzieller Variationen, wo diese wesentlich sind.
- Vereinigte Staaten — Behandlung als Kapitalanlage (Eigentum, keine Währung); keine Wash-Sale-Regel anwendbar auf Kryptowährungen (Stand 2025); FIFO als Standard; Anforderungen an die Einstandspreisberichterstattung pro Broker; Form 8949 / Schedule D-Ausrichtung
- Kanada — 50-prozentige Kapitalgewinnseinbeziehungsrate; Unterscheidung zwischen Geschäftseinkommen und Kapitalgewinnen; Mining/Staking als Geschäftseinkommen oder Kapital je nach Aktivitätsniveau behandelt
Asien-Pazifik
Abschnitt betitelt „Asien-Pazifik“Die Abdeckung umfasst die wichtigsten Krypto-Märkte: Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong, Indien und weitere.
- Südkorea — Krypto-Steuerimplementierung auf 2027 verschoben; 20-prozentiger Satz auf Gewinne über 2,5 Mio. KRW bei Inkrafttreten
- Japan — Klassifizierung als sonstige Einkünfte; Grenzsteuersatz bis zu 55 %; Gesamtdurchschnittsmethode erforderlich
- Australien — Kapitalertragsteuer mit 50-prozentigem CGT-Rabatt für mehr als 12 Monate gehaltene Vermögenswerte; Krypto-zu-Krypto ist ein steuerpflichtiges Ereignis
- Singapur — Keine Kapitalertragsteuer; Handelseinkommen für Unternehmen steuerpflichtig
- Indien — 30-prozentiger Pauschalsteuersatz auf Gewinne, 1 % TDS auf Transfers über 10.000 INR
Naher Osten und Afrika
Abschnitt betitelt „Naher Osten und Afrika“Die Abdeckung umfasst VAE, Israel, Südafrika und andere Rechtsordnungen mit aufkommenden Krypto-Regulierungsrahmen.
- VAE — Keine persönliche Einkommensteuer; Körperschaftsteuer (9 %) gilt für Krypto-Geschäftseinkommen über 375.000 AED; Freizonen können Befreiungen vorsehen
Lateinamerika
Abschnitt betitelt „Lateinamerika“Brasilien, Argentinien, Mexiko und andere große Märkte der Region.
- Brasilien — Progressive Sätze von 15–22,5 % auf monatliche Gewinne; obligatorische Meldung von Offshore-Beständen bei Börsen
Datengenauigkeit und Korrekturen
Abschnitt betitelt „Datengenauigkeit und Korrekturen“Der Steuerprofiläatensatz wird kontinuierlich überprüft, um die Genauigkeit sicherzustellen. Bemerkenswerte Korrekturen im aktuellen Datensatz umfassen:
| Rechtsordnung | Korrektur | Auswirkung |
|---|---|---|
| Vereinigte Staaten | Wash-Sale-Regel als nicht auf Kryptowährungen anwendbar bestätigt | Einstandspreisberechnungen berücksichtigen keine Wash-Sale-Anpassungen |
| Deutschland | Verlängerung der Staking-Haltefrist entfernt (abgeschafft 2022) | Einjährige Standardbefreiung gilt unabhängig von Staking-Aktivitäten |
| Frankreich | Portfolioweite gewichtete Durchschnittsformel spezifiziert | Verbindliche Methode für französische Steuerpflichtige |
| Italien | Steuersatz ab Januar 2026 auf 33 % aktualisiert | Satzotabellen mit Wirkungsdatum aktualisiert |
| Dänemark | Bestandsmethode als nur vorgeschlagen, nicht verabschiedet, vermerkt | Als ausstehende Gesetzgebung markiert |
| Südkorea | Steuerimplementierung auf 2027 verschoben | Keine aktive Steuerberechnung erforderlich |
| Tschechische Republik | Dreijährige Haltefristbefreiung hinzugefügt (Feb. 2025) | Befreiungslogik im Steuerprofil enthalten |
| Portugal | Einjährige Haltefristbefreiung hinzugefügt (Jan. 2023) | Befreiungslogik im Steuerprofil enthalten |
| Luxemburg | GAAP für Privatunternehmen als Lux GAAP, nicht IFRS, vermerkt | Behandlungsunterschied erscheint im Unternehmensprofil |
Pflege der Rechtsordnungsdaten
Abschnitt betitelt „Pflege der Rechtsordnungsdaten“Steuerregeln ändern sich häufig. Die Rechtsordnungsprofile der Plattform werden als versionierte, strukturierte Daten gepflegt. Aktualisierungen von Steuersätzen, Schwellenwerten, Haltefristenregeln oder Methodenanforderungen werden als Datenänderungen angewendet — sie erfordern keine Plattform-Updates.
Jeder Profildatensatz trägt ein Wirksamkeitsdatum, das es der Plattform ermöglicht, die korrekten Regeln für historische Zeiträume anzuwenden (z. B. den italienischen Vor-2026-Satz für Transaktionen im Jahr 2025 und den 33-prozentigen Satz für Transaktionen im Jahr 2026 zu verwenden). Diese zeitliche Versionierung stellt sicher, dass retrospektive Berichterstattung auch dann akkurat bleibt, wenn sich Regeln ändern.
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